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1Fach-Basel

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)*

 

1. Geschäftsgrundlage

1.1 Als Vermieter der Mietflächen gilt der Mieter des Ladenlokals am Spalenberg 58, 4051 Basel. – im Folgenden „Vermieter“ oder „1Fach-Basel“ genannt. Der Mieter der Mietfläche wird im Folgenden „Mieter“ genannt. Der nachfolgende Vertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Vermieter und dem jeweiligen Mieter hinsichtlich der Nutzung von Mietflächen zum Waren- und Dienstleistungsverkauf gegen Entgelt. Der Vermieter wird für den Mieter den Verkauf der Waren bzw. Dienstleistung und die Rechnungsabwicklung übernehmen. Der Mieter zahlt als Gegenleistung einen pauschalen Mietzins.

 2. Allgemeines

2.1 Mietverträge zwischen 1Fach-Basel und dem Mieter kommen ausschliesslich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Sie gelten auch für alle zukünftigen Mietvertragsabschlüsse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

3. Bestimmung und Benutzung des Mietobjekts

3.1 Das Mietobjekt „Mietfläche“ darf ausschliesslich zur Aufbewahrung, Einlagerung und zum Abstellen von Sachen verwendet werden.
3.2 1Fach-Basel weist darauf hin, dass für die vom Mieter eingebrachten Sachen kein Versicherungsschutz besteht. Der Abschluss von erforderlichen oder sachdienlichen Versicherungen wird durch den Mieter sichergestellt.
3.3 Dem Mieter ist es untersagt, auf dem Mietobjekt „Regalfläche – elektrische Geräte anzuschliessen und zu betreiben und Anbohrungen oder sonstige Veränderungen am Mietobjekt vorzunehmen
3.4 Der Vermieter ist berechtigt, die Annahme einer Ware grundlos zu verweigern. Das laufende Mietverhältnis bleibt davon unberührt. Ferner verpflichtet sich der Mieter, auf mögliche Beschädigungen oder Mängel der Ware hinzuweisen.
3.5 Der Mieter hat das Recht, während der Dauer des Mietverhältnisses Waren einzustellen (Auffüllung von Mietflächen), dies muss in Absprache mit 1Fach-Basel geschehen und kann während den Ladenöffnungszeiten erledigt werden.
3.6 Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, folgende Gegenstände oder Stoffe im Mietobjekt zu lagern bzw. anzubieten:
– Giftige, brennbare oder gefährliche Stoffe
– Abfallstoffe
– Verderbliche Stoffe
– Sprengstoffe
– Gefässe für komprimierte, flüssige oder gelöste Gase
– Lebende oder tote Tiere
– Munition und Waffen
– Organe von Menschen und Tieren
– Lebende oder wachstumsfähige Stoffe wie z.B. Zellanbauten
– Bargeld und Wertpapiere
– Diebesgut
Diese Auflistung ist nicht abschliessend. Der Mieter hat allgemein dafür Sorge zu tragen, dass in die von ihm angemietete Mietfläche keine gefährlichen oder verderblichen Stoffe oder Gegenstände eingelagert werden.

4. Zuweisung eines anderen Mietobjekts / Einlagerung

4.1 1Fach-Basel ist berechtigt, dem Mieter eine andere Regalfläche zuzuweisen, sofern dies aus betrieblichen Gründen notwendig sein sollte und dem Mieter ein Umzug unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. 1Fach-Basel verpflichtet sich insoweit, dem Mieter eine gleichwertigen Regalfläche (Mietfläche) zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen.

5. Untervermietung und Benutzung durch Dritte

5.1 Die Untervermietung sowie die unentgeltliche Überlassung des Mietobjekts – ganz oder teilweise – an einen Dritten sind nicht gestattet.

 6.Mietdauer von Mietflächen


6.1 Die Mindestmietdauer von Mietfläche beträgt 3 Monate. Das Mietverhältnis kann während der Mietdauer in Absprache mit 1Fach-Basel verlängert werden. Es kann nur wochenweise verlängert werden.

6.2 Das Mietverhältnis kann vom Mieter jederzeit schriftlich gekündet werden. Ein Rückerstattungsanspruch für verbleibende Mietresttage besteht nicht.

7. Zahlung der Miete
7.1 Die Mietzahlung hat in voller Höhe grundsätzlich vor Beginn des Mietverhältnisses zu erfolgen. Die Zahlung ist bar zu entrichten. 1Fach-Basel behält sich vor, ausstehende Forderungen an ein Inkassounternehmen weiterzugeben. Für die Mieten gelten die Preise welche im Mietvertrag aufgelistet sind.

8. Zugang der Mietsache
8.1 Der Mieter ist berechtigt, während der Öffnungszeiten von 1Fach-Basel die Gewerbefläche zu betreten, um Zugang zu der Mietfläche zu erlangen.

 9. Mängelanzeigepflicht
9.1 Zeigt sich während der Dauer des Mietverhältnisses an dem Objekt ein Mangel, zu dessen Beseitigung der Mieter nicht verpflichtet ist, oder werden Vorkehrungen zum Schutze des Mietobjektes gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, hat der Mieter 1Fach-Basel unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
9.2 Unterlässt der Mieter schuldhaft die rechtzeitige Mitteilung, ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit 1Fach-Basel durch die unterlassene Mitteilung gehindert war, Abhilfe zu schaffen, ist der Mieter nicht berechtigt, Mietminderungsansprüche geltend zu machen, Schadensersatz zu verlangen oder eine ausserordentliche Kündigung einzuleiten.

10. Gewährleistungsrechte und Haftung von 1Fach-Basel
10.1 Beratungen werden von 1Fach-Basel nach bestem Wissen geleistet. Angaben und Auskünfte über Anwendung und Eignung des Mietobjektes sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich im Mietvertrag zugesichert. Der Mieter wird dadurch nicht von seiner Pflicht entbunden, das Mietobjekt für seine Verantwortungszwecke und auf ihren Zustand hin selber zu untersuchen.
10.2 Unerhebliche Mängel, die in angemessener Frist beseitigt werden, berechtigen den Mieter nicht, den Mietzins zu mindern oder Schadenersatz geltend zu machen.
10.3 1Fach-Basel haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem Mieter an eingebrachten Sachen, Waren oder Einrichtungsgegenständen wegen Feuchtigkeit, Diebstahl, Vandalismus, Ungeziefer etc. entstehen.


10.4 Der Mieter kann keine Minderungsrechte oder Schadensersatzansprüche geltend machen für äussere Einwirkungen durch Dritte oder durch Umwelteinflüsse.
10.5 1Fach-Basel haftet nicht für sonstige Pflichtverletzung aus oder im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis.

11. Rückgabe bei Beendigung des Mietverhältnisses

11.1 Der Mieter ist verpflichtet, am Tag der Beendigung des Mietverhältnisses die Waren vor Ladenschluss auf seine Kosten von der Mietfläche zu entfernen und den ursprünglichen Zustand der Mietfläche wiederherzustellen. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt bei Beendigung des Mietverhältnisses in vollständig geräumtem und gereinigtem Zustand zurückzugeben.

11.2 1Fach-Basel kann den Mieter über auslaufende Mietverhältnisse vorgängig informieren, ist aber nicht dazu verpflichtet dies zu tun.

 

12. Nicht Abholung von Waren nach Beendigung des Mietverhältnisses

12.1 Kommt der Mieter der beschriebenen Pflicht in Punkt 11.1 nicht nach, so wird das bisherige Mietverhältnis stillschweigend um eine Woche (5 Arbeitstage) verlängert. Die Kosten der Miete der Verlängerungswoche gehen zu Lasten des Mieters.

 

12.2 Wird die Ware nach Beendigung in Punkt 12.1 beschriebenen Verlängerungswoche nicht abgeholt, so ist 1Fach-Basel berechtigt, die Mietfläche zu räumen. Für die Einlagerung der Ware nach der Verlängerungswoche wird ab dem ersten Tag der Einlagerung dem Mieter einen pauschal Betrag von 100.00 Franken verrechnet. Über nicht abgeholte Ware kann der Vermieter einen Monat nach Beendigung des Mietverhältnisses frei verfügen.

13. Personenmehrheit
13.1 Mietparteien, die aus mehreren Personen bestehen, werden als Mieter bezeichnet. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag solidarisch.

13.2 Tatsachen, die für einen Mieter eine Änderung des Mietverhältnisses herbeiführen, oder
für oder gegen ihn einen Schadensersatz- oder sonstigen Anspruch begründen, haben für die anderen Mieter die gleiche Wirkung.

 

14. Kommissionsverkauf

14.1 Mit der Abgabe von Kommissionsware bei 1Fach-Basel, erklären Sie sich mit folgenden Konditionen einverstanden.

14.2 Die von 1Fach-Basel ausgewählten Artikel werden für einen Monat im Sortiment des Ladens an der am Spalenbeberg 58 angeboten. Der Verkaufspreis wird gemeinsam festgelegt. Die Konditionen werden in einem Vertrag festgehalten und geltend gemacht.

14.3 Nicht verkaufte Ware erhalten Sie nach Ablauf des auf dem Kommissionsvertrag stehenden Abholdatums zurück.

Für Abholung von nicht verkauften Artikeln gilt ausserdem Pkt. 12

14.3 Für den Kommissionsverkauf gelten gelten zusätzlich alle übrigen Geschäftsbedingungen.

 

15. Datenschutz
15.1 1Fach-Basel speichert die Daten über die Geschäftsabschlüsse sowie die individuellen Nutzerinformationen. Der Datenschutz ist gewährt. Der Mieter hat das Recht, seine persönlichen Angaben in den Unterlagen von 1Fach-Basel einzusehen und ,falls erforderlich, eine Korrektur der Angaben zu verlangen. Die Angaben zum einzelnen Nutzer werden für die Kundenverwaltung, für die Zugangsüberwachung zu dem Gebäude, für Marktstudien und für individuell zugeschnittene Informationen und / oder für Werbekampagnen für unsere Produkte und / oder Dienstleistungen verwendet.

15.2 Bild- und Videomaterial vom Laden und dessen Inhalte wird für marketingtechnische Verwendungen, Platzierung auf der Homepage sowie social media Seiten von 1Fach-Basel genutzt.

15.3 Individuell zugeschnittene Informationen und / oder Werbekampagnen werden Ihnen per Post zugestellt. Der Newsletter kann ausdrücklich abbestellt werden. Informationen per E-Mail und SMS / MMS/ Chatplattformen nur dann übermittelt, wenn Sie ausdrücklich darum gebeten haben, diese zu erhalten.

15.4 Für einen besseren Kundenschutz wird das Ladenlokal videoüberwacht. Sofern diese Daten nicht zu Beweiszwecken für Sachbeschädigung oder Diebstahl benötigt werden, werden einen Monat nach Aufnahme gelöscht.

 

16. Rechte Dritter
16.1 Der Mieter versichert mit Unterzeichnung dieses Vertrages, dass die von ihm eingebrachten Waren frei sind von Rechten Dritter, keine Gefahren von ihnen ausgehen und er alleiniger rechtmässiger und allein verfügungsberechtigter Eigentümer der Ware ist.

17. Rechtswahl und Gerichtsstand
17.1 Der Mietvertrag unterliegt ausschliesslich dem Recht der Schweiz.
Gerichtsstand ist Basel-Stadt.

18. Sonstige Bestimmungen
18.1 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Mieter aus diesem Mietvertrag zustehen, ist ausgeschlossen.


18.2 Eine Änderung des Namens, der Adresse, des Firmennamens oder der Rechtsform des Mieters ist 1Fach-Basel, unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen, so soll dies die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht beeinträchtigen. Vielmehr gilt anstelle der ungültigen oder fehlenden Bestimmung eine solche rechtsgültige Bestimmung als vereinbart, wie sie die Parteien nach dem von ihnen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verfolgten wirtschaftlichen Zwecke getroffenen hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

 

(Dies sind die AGB nur für die Anmietung von Mietflächen; für AGB hinsichtlich des Verkaufs von Waren muss der jeweilige Mieter sorgen, von dessen angemieteten Mietflächen die Ware verkauft wird.)

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